Neuigkeiten
Hier finden Sie Hinweise auf neue oder geänderte Verordnung zu unseren Dienstleistungsangeboten:
Im Nachgang zur kürzlich veröffentlichten 11. Gefahrgut-Änderungsverordnung hat der Bundesverkehrsminister nun die Neufassungen der geänderten Verordnungen im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 7 vom 18. März bekannt gemacht. Betroffen sind
- die GGAV,
- die GGVSEB,
- die GbV und
- die GGKostV.
GGAV, GGVSEB und GbV gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2019, die GGKostV ab dem 28. Februar 2019.