Ihr kompetenter Partner im 
im Bereich des Umweltschutzes

Neuigkeiten

Hier finden Sie Hinweise auf neue oder geänderte Verordnung zu unseren Dienstleistungsangeboten:

Im Nachgang zur kürzlich veröffentlichten 11. Gefahrgut-Änderungsverordnung hat der Bundesverkehrsminister nun die Neufassungen der geänderten Verordnungen im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 7 vom 18. März bekannt gemacht. Betroffen sind

  • die GGAV,
  • die GGVSEB,
  • die GbV und
  • die GGKostV.

GGAV, GGVSEB und GbV gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2019, die GGKostV ab dem 28. Februar 2019.